Nutzungsbestimmungen für den Naturfreunde-Trail Hochburg-Ach

Der Naturfreunde-Trail Hochburg-Ach ist eine öffentliche Sportanlage, die unter Federführung der Naturfreunde Hochburg-Ach errichtet wurden und von den Naturfreunden Hochburg-Ach betrieben wird.

  1. Der Naturfreunde-Trail Hochburg-Ach steht privaten Nutzern kostenfrei zur Verfügung. Auch gewerbliche Nutzern (Fahrtechnikveranstalter etc.) oder Veranstaltern organisierter Veranstaltungen kann der Naturfreunde-Trail -auf Antrag- zur Verfügung gestellt werden. Jeder gewerbliche Nutzer wie Fahrtechnikveranstalter oder Veranstalter organisierter Veranstaltungen ist verpflichtet, jede Veranstaltung auf dem Naturfreunde-Trail spätestens zwei Monate vor dem Termin per Mail an trail@naturfreunde-hochburg-ach.at bei den Naturfreunden Hochburg-Ach anzumelden. Der Antragsteller erhält zeitnah über die Naturfreunde Hochburg-Ach die Rückmeldung, ob und wenn ja, die Veranstaltung unter welchen Voraussetzungen genehmigt werden wird. Für gewerbliche Veranstaltungen wird grundsätzlich eine Nutzungsgebühr in Höhe von 10,-- € je Teilnehmer erhoben. Die Zahlung der Gebühr erfolgt auf Rechnung der Naturfreunde Hochburg-Ach. Die Einnahmen werden für den Erhalt des Naturfreunde-Trails verwendet.
  2. Die Betreuung der Strecke obliegt den Naturfreunden Hochburg-Ach und deren Erfüllungsgehilfen. Hinweisen und Anordnungen von beauftragten Mitgliedern der Naturfreunde Hochburg-Ach sind unverzüglich Folge zu leisten. Streckenschilder sowie die Verkehrsbeschilderung sind zu beachten.
  3. Die Naturfreunde Hochburg-Ach sind bestrebt, die Sicherheit der Strecke jederzeit zu gewährleisten. Dies erfolgt durch regelmäßige Kontrollrundgänge und Besichtigungen sowie eigene Testfahrten. Mängel im Streckenverlauf, verursachte Sachschäden und Unfälle sind umgehend an trail@naturfreunde-hochburg-ach.at oder an +49 1520 1906190 zu melden. Die Nutzung der Strecke durch private wie auch durch gewerbliche Nutzer erfolgt trotzdem grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für Jugendliche unter 14 Jahre ist die Nutzung der Strecke nur in Begleitung oder mit schriftlicher Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erlaubt.
  4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Geländestrecke handelt, deren Befahren fahrtechnisches Können, ein geeignetes und technisch einwandfreies Mountainbike sowie entsprechende Ausstattung verlangt. Die blaue Markierung weist auf leichtere Anforderungen an das fahrtechnische Können hin, die rote Markierung auf ein mittleres fahrtechnisches Können und die schwarze Markierung auf hohes fahrtechnisches Können. Sollten die unter Punkt 3 genannten Personen oder deren Erfüllungsgehilfen feststellen, dass der Naturfreunde-Trail Hochburg-Ach durch Biker genutzt wird, die durch die Strecke überfordert sind oder sich regelwidrig verhalten, sind diese Personen berechtigt, den Nutzer von der Benutzung der Strecke ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung auszuschließen.
  5. Die Benutzung der Strecke erfolgt, unabhängig von der Schwierigkeitsstufe, auf eigene Gefahr. Jeder Nutzer der Strecke akzeptiert, dass es selbst bei sachgemäßer Nutzung auf Grund von Witterungseinflüssen oder Fahrfehlern zu Stürzen und Schäden kommen kann. Jeder Nutzer hat sein Mountainbike und seine Ausrüstung sowie den Streckenverlauf einschließlich der Hindernisse mit der gebotenen Vorsicht vor der Benutzung zu überprüfen und in eigener Verantwortung zu beurteilen und zu entscheiden, ob er den Anforderungen gewachsen ist. Die Naturfreunde Hochburg-Ach haften nicht für Schäden, die aus Fahr- oder Materialfehlern an Mountainbike oder Ausrüstung des Nutzers entstehen. Für Sach- oder Personenschäden haften die Naturfreunde Hochburg-Ach nur, soweit diese Schäden durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen der Naturfreunde Hochburg-Ach verursacht worden sind.
  6. Im Falle eines Unfalls ist unverzüglich der Rettungsdienst über den internationalen Notruf 112 zu verständigen. Dem Rettungsdienst ist insbesondere mitzuteilen, in welchem Teil der Strecke der Verletzte zu finden ist. Hierfür sind insgesamt 5 Rettungspunkte markiert.
  7. Der Betreiber behält sich vor, die Strecke im Bedarfsfall zu sperren (z.B. bei Veranstaltungen, bei extremer Nässe, usw.). Bei Waldarbeiten kann die Strecke auch vom Grundstückseigentümer gesperrt werden. Sperrungen werden mittels Kette o.ä. sowie durch ein "rotes Ampelsymbol" auf der Website der Naturfreunde Hochburg-Ach ausgewiesen. Bei geschlossener/gesperrter Strecke herrscht absolutes Fahrverbot!
  8. Ein Befahren der Strecke ist nur mit Sicherheitshelm gestattet. Das Befahren der schwarz markierten Abschnitte ist zudem nur mit Protektorenausstattung zulässig. Für die rot markierte Streckenführung wird das Tragen von Protektoren empfohlen. Es empfiehlt sich zudem, die Strecke nur in Begleitung einer weiteren Person zu nutzen.
  9. Die Nutzer sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich, andere Nutzer sowie Wanderer und Fußgänger nicht gefährden. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Strecken und Sichtverhältnissen sowie dem eigenen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise. Langsamere Fahrer lassen schnellere Fahrer passieren, sobald dies gefahrlos möglich ist. An unübersichtlichen Stellen darf nicht angehalten werden bzw. diese sind bei unfreiwilligem Stopp sofort zu räumen. An Trailkreuzungen gilt „rechts vor links". Beim Kreuzen von Wanderwegen und von öffentlichen Straßen sowie vor den Bremsschikanen ist höchste Vorsicht geboten. Wanderern und Fußgänger ist stets Vortritt zu gewähren. Außerdem sind die DIMB Trailrules zu beachten.
  10. Ein Fahren außerhalb des markierten Naturfreunde-Trails ist verboten. Aus Sicherheitsgründen ist es strengstens untersagt, den Trimm-Dich-Pfad sowie den Naturfreundeweg zu befahren. Fußgänger ist das Betreten des Naturfreunde-Trails untersagt. Dies gilt auch für bergauf schiebende Biker. Das Befahren des Naturfreunde-Trails entgegen der vorgesehenen und ausgewiesenen Fahrtrichtung ist ebenfalls strengstens verboten. Es besteht erhebliche Unfallgefahr!
  11. Auf der Strecke sind keine Spuren zu hinterlassen. Bremsen mit blockierenden Rädern ist zu vermeiden. Blockierungsbremsungen begünstigen die Bodenerosion und verursachen Wegeschäden. Die Fahrweise ist auf den Untergrund einzustellen. Nicht jeder Weg verträgt jedes Bremsmanöver und jede Fahrweise. Abfall ist nur in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu deponieren.
  12. Jegliche Veränderungen am Streckenverlauf oder an den Hindernissen sind verboten.
  13. Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen bzw. Mißachtung von Anweisungen der unter Punkt 3 genannten Personen oder deren Erfüllungsgehilfen kann ein Nutzungsverbot für den Naturfreunde-Trail ausgesprochen werden.

 
Definition der Schwierigkeitsstufen

Blau: leichte Routen

Auf einem leichten Weg muss man bereits kleinere Hindernisse wie flache Wurzeln und kleine Steine erwarten. Sehr häufig sind vereinzelte Wasserrinnen und Erosionsschäden Grund für den erhöhten Schwierigkeitsgrad, der Untergrund kann teilweise auch nicht verfestigt sein. Das Gefälle beträgt maximal 40%. Spitzkehren sind nicht zu erwarten.

Rot: mittelschwere Routen

Bei mittelschweren Routen muss man mit größeren Wurzeln und Steinen rechnen. Der Boden ist häufig nicht verfestigt. Stufen und flache Treppen sind zu erwarten. Oftmals kommen enge Kurven vor, die Steilheit beträgt passagenweise bis zu 70%.

Schwarz: schwere Routen

Verblockte Trails mit vielen größeren Felsbrocken und/ oder Wurzelpassagen, hohe Stufen, Spitzkehren und kniffelige Schrägfahrten kommen oft vor, entspannte Rollabschnitte werden selten. Häufig ist auch mit rutschigem Untergrund und losem Geröll zu rechnen, Steilheiten über 70% sind keine Seltenheit.

Verhaltensregeln für den Naturfreunde-Trail Hochburg-Ach

  1. Respektiere andere Fahrer!
  2. Schätze Dein Fahrkönnen richtig ein!
  3. Nimm Rücksicht auf die Natur und halte die Strecke sauber!
  4. Kein offenes Feuer!
  5. Fahre nur auf der Strecke und auf ausgewiesenen Wegen!
  6. Jeder hilft jedem!

 
Mit dem Befahren der Naturfreunde-Trails Hochburg-Ach werden folgende Nutzungsbedingungen akzeptiert

  1. Das Befahren des Trails geschieht auf eigene Gefahr.
  2. Auf dem Trail besteht absolute Helmpflicht. Das Befahren von schwarzen Strecken ist nur mit Protektorenaußtattung zulässig. Für das Befahren von roten Strecken wird das Tragen von Protektoren empfohlen.
  3. Das Befahren des Trails ist nur mit einem geeigneten Bike gestattet.
  4. Der Aufenthalt in unübersichtlichen Bereichen, Sturzräumen und Streckenabschnitten ist verboten.
  5. Das Befahren des Trails gegen die Fahrtrichtung ist strengstens untersagt.
  6. Räder dürfen nicht am Streckenrand abgelegt werden.
  7. Aus Sicherheitsgründen ist das Betreten der Trails für Fußgänger und Wanderer strengstens untersagt.
  8. Für Jugendliche unter 14 Jahren ist die Nutzung des Trails nur in Begleitung oder mir mit schriftlicher Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erlaubt.
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